Ende des Steuerprivilegs bei Kapitallebensversicherungen
Neuabschlüsse bei Kapitallebensversicherungen sind seit dem 1. Januar 2005 nicht mehr steuerfrei. Die Erträge von Kapitallebensversicherungen mit mindestens zwölfjähriger Laufzeit und einer Auszahlung nach Vollendung des 60. Lebensjahrs werden nach dem so genannten Halbeinkünfteverfahren zur Hälfte besteuert. Auszahlungen in Form einer lebenslangen Leibrente unterliegen einer verminderten Ertragsanteilbesteuerung.
Fazit: Das Alterseinkünftegesetz führt bei der Basis- und Riesterrente als auch bei der betrieblichen Vorsorge zu attraktiven Nachsteuerrenditen. Nutzen Sie daher den neu gewonnen Spielraum für eine zusätzliche Absicherung, um die zusätzlichen Lücken aus der nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente auszugleichen. Für weitere Informationen stehen wir in einem persönlichen Gespräch gerne zur Verfügung. |