Das Alterseinkünftegesetz (AltEinG) auf einen Blick
Seit dem 1. Januar 2005 werden alle Alterseinkünfte – die gesetzliche Renten ebenso wie bisher schon die Beamtenpensionen - nachgelagert, also erst beim Erhalt versteuert. Grundlage der Neuerung ist die vom Bundesverfassungsgericht für das Jahr 2005 geforderte einheitliche steuerliche Behandlung von Altersrenten und Beamtenpensionen. Die traditionellen drei Säulen mit gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge wurden durch das vertikale Drei-Schichten-Modell aus Basisversorgung, Zusatzvorsorge und privater Absicherung ersetzt. |