Mehr Geld für die private Vorsorge

Um die private Altersvorsorge zu stärken, werden die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung Schritt für Schritt von der Einkommensteuer freigestellt. Im Jahr 2006 sind aktuell 60 Prozent der Beiträge steuerfrei. Der gewonnene Spielraum kann beispielsweise für eine kapitalgedeckte Zusatzvorsorge aus der zweiten Schicht genutzt werden. Hierzu zählen etwa die steuerlich geförderte Riester-Rente oder die betriebliche Altersversorgung. Bei der Riester-Rente - diese gilt ausschließlich für angestellte Mitarbeiter - wurde 2005 im Rahmen der Neuordnung das Antragsverfahren wesentlich vereinfacht.

Zu den steuerfreien Beiträgen zählen nach dem Alterseinkünftegesetz auch Beiträge für die Direktversicherung. Dies kommt insbesondere Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Unternehmen zugute, für die es keine kollektiven betrieblichen Vorsorgeangebote gibt. Grundsätzlich sind auf Auszahlungen aus betrieblicher Altersvorsorge jedoch Beiträge in der Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten.

Lange Übergangsfristen bis 2040

Mit einem langen Übergangszeitraum von 35 Jahren soll eine weiterreichende Schonung der jetzigen Rentner und rentennahen Jahrgänge erreicht werden. Der steuerpflichtige Anteil steigt bis 2025 jährlich um zwei Prozentpunkte und danach um einen weiteren Prozentpunkt pro Jahr. Ab 2040 unterliegt die staatliche Altersvorsorgung in voller Höhe dem Zugriff des Finanzamtes.